MODUL 6: EUROPÄISCHES WIRTSCHAFTSRECHT

Übergeordnetes Lernziel

In diesem Modul erwerben die Auszubildenden Kompetenzen, die sie befähigen, sich Informationen über die Rechte von Angestellten in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten zu beschaffen sowie zum Thema der Produkthaftung gemäß den in der EU geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Nachdem sie die Lernsituationen bearbeitet haben, kennen die Auszubildenden die entsprechenden EU-Bestimmungen und können sie sinngemäß wiedergeben. Das gilt besonders für die gesetzlichen Bestimmungen zur „Freizügigkeit von Arbeitnehmern“ und zur „Produkthaftung“. Die Auszubildenden können ihre Kenntnisse auf authentische Fälle übertragen.

 

Lernvoraussetzungen

Die Auszubildenden sollten über grundlegende methodische Kompetenzen verfügen, um wirtschaftsrechtliche Sachverhalte auf Fallstudien anzuwenden.

 

Kompetenzen

  • Kenntnis der Informationsquellen zu europäischen Gesetzen und Verordnungen
  • Die Sprache von Gesetzestexten verstehen
  • Die relevanten Informationen aus Verordnungen / Anweisungen herausziehen
  • Den Inhalt von Verordnungen in einer Sprache wiedergeben, die auf die jeweilige Zielgruppe zugeschnitten ist
  • Die Kenntnis von Verordnungen und Anweisungen auf authentische Probleme übertragen

 

Modulstruktur

Die folgenden beiden Lernsituationen können auch separat eingesetzt werden.

 

Lernsituationen (LS)

Lernsituationen (LS) LS1:
In einem anderen EU-Mitgliedsstaat arbeiten
LS2:
Verbraucherschutz und Produkthaftung
Zeitaufwand (15 Stunden) 10 Stunden 5 Stunden
Schnittstellen zu anderen Modulen M3: Vorbereitung auf eine Tätigkeit im Ausland Diese Lernsituation (M6 LS2: „Verbraucherschutz und Produkthaftung“) kann im Anschluss an Modul 5 „Internationale Marketingentscheidungen“ eingesetzt werden.

 

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